Fachberatung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Oftmals herrscht in Betrieben große Unsicherheit, ob die Anforderungen des WHG in der eigenen Produktion erfüllt werden oder ob Nachbesserungsbedarf besteht. Meist werden solche Bedarfe erst bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder das Landratsamt aufgedeckt. Anstatt aber alle Maßnahmen aufgrund eines BG-Mängelberichts kurzfristig und hektisch umsetzen zu müssen, ist Vorsorge besser als Nachsorge. Durch unsere Dienstleistungen blicken Sie gelassen auf behördliche Begehungen, haben alle relevanten Informationen und Daten schnell griffbereit und sind somit bestens vorbereitet. Darüber hinaus schaffen Sie Rechtssicherheit, falls es doch einmal zu einem Unfall mit Gewässerschaden kommen sollte.
Gewässerschutzrechtliche Bewertung einzelner Anlagen
Durch die gewässerschutzrechtliche Bewertung von bestehenden oder neuen Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, erhalten Sie auf zwei DIN A4 Seiten alle relevanten Anlagen- und Standortdaten. Auf diesem Protokoll sehen Sie zudem alle Betreiberpflichten, wie z.B. Prüfpflichten und Prüfzyklen, Anzeigepflicht oder Fachbetriebspflicht. Somit sind Sie für einen Besuch der BG oder des Landratsamts bestens gerüstet.
Kommunikation mit den zuständigen Behörden
Gerne übernehmen wir für Sie auch die Kommunikation mit den zuständigen Behörden, wenn sich aus der Bewertung z.B. eine Anzeigepflicht beim Landratsamt ergibt. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie auch nur die Auflagen erhalten, die eine rechtliche Grundlage haben und nicht der Laune des zuständigen Beamten entspringen. Bei überzogenen Auflagen seitens der für Sie zuständigen Behörde, können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf entsprechende Gesetztestexte und/oder Rechtsprechungen verweisen.
Bestandsaufnahme des kompletten Betriebs
Wenn Sie nicht nur einzelne Anlagen bewerten, sondern die komplette Produktions- und Lagerfläche auf WHG-Konformität prüfen lassen möchten, machen wir gerne eine Bestandsaufnahme aller relevanten Bereiche. Anschließend erhalten Sie ein detailliertes Ist-/Soll-Protokoll. Dieses Protokoll gibt Ihnen einen Überblick über alle Maßnahmen, die getroffen werden sollten, um die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetztes vollständig zu erfüllen. Aber keine Sorge, das Protokoll geht an keine Behörde oder Überwachungsstelle, sondern ist ihr Eigentum. D.h. Sie bestimmen, ob und falls ja, wann Sie welche Maßnahmen umsetzen.
Schriftliche Beantwortung konkreter Fragestellungen
Selbstverständlich können Sie uns auch zu einzelnen, konkreten Fragestellungen kontaktieren. Sie erhalten schnell und zuverlässig eine Antwort und ggf. recherchieren wir die Gesetzeslage sowie die Rechtsprechung auf ähnliche Fälle. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Kommunikation mit der zuständigen Behörde.