Beratung & Rechtssicherheit (WHG & Co.)

Mit uns können Sie behördlichen Begehungen gelassen entgegentreten und Rechtssicherheit erreichen!

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Unsicherheit, ob WHG-Anforderungen erfüllt sind

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Angst vor Behörden / Berufsgenossenschaft

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Angst vor Mängelberichten

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Durch unsere Dienstleistungen haben Sie alle relevanten Informationen und Daten schnell griffbereit. Darüber hinaus schaffen Sie für den Ernstfall Rechtssicherheit.

Gewässerschutzrechtliche Bewertung einzelner Anlagen

Durch die gewässerschutzrechtliche Bewertung von bestehenden oder neuen Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, erhalten Sie auf zwei DIN A4 Seiten alle relevanten Anlagen- und Standortdaten. Auf diesem Protokoll sehen Sie zudem alle Betreiberpflichten, wie z.B. Prüfpflichten und Prüfzyklen, Anzeigepflicht oder Fachbetriebspflicht. Somit sind Sie für einen Besuch der BG oder des Landratsamts bestens gerüstet.

Kommunikation mit den zuständigen Behörden

Gerne übernehmen wir für Sie auch die Kommunikation mit den zuständigen Behörden, wenn sich aus der Bewertung z.B. eine Anzeigepflicht beim Landratsamt ergibt. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie auch nur die Auflagen erhalten, die eine rechtliche Grundlage haben und nicht der Laune des zuständigen Beamten entspringen. Bei überzogenen Auflagen seitens der für Sie zuständigen Behörde, können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf entsprechende Gesetztestexte und/oder Rechtsprechungen verweisen.

Bestandsaufnahme des kompletten Betriebs

Wenn Sie nicht nur einzelne Anlagen bewerten, sondern die komplette Produktions- und Lagerfläche auf WHG-Konformität prüfen lassen möchten, machen wir gerne eine Bestandsaufnahme aller relevanten Bereiche. Anschließend erhalten Sie ein detailliertes Ist-/Soll-Protokoll. Dieses Protokoll gibt Ihnen einen Überblick über alle Maßnahmen, die getroffen werden sollten, um die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetztes vollständig zu erfüllen. Aber keine Sorge, das Protokoll geht an keine Behörde oder Überwachungsstelle, sondern ist ihr Eigentum. D.h. Sie bestimmen, ob und falls ja, wann Sie welche Maßnahmen umsetzen.

Schriftliche Beantwortung konkreter Fragestellungen

Selbstverständlich können Sie uns auch zu einzelnen, konkreten Fragestellungen kontaktieren. Sie erhalten schnell und zuverlässig eine Antwort und ggf. recherchieren wir die Gesetzeslage sowie die Rechtsprechung auf ähnliche Fälle. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Kommunikation mit der zuständigen Behörde.

Ihre Vorteile

Gelassene Behördenbegehungen

Rechtssicherheit im Schadensfall

Klarheit, Prioritätenliste, Planbarkeit von Maßnahmen

WHG-Check anfragen
Unverbindliche Erstberatung